Souverän im Umgang mit Währungen
Valor beherrscht den Umgang mit Fremdwährungen in jeder Hinsicht. Zu jedem Titel und zu jeder Transaktion ist jede denkbare Kombination von Währungen zulässig. Originalwährungen aus der Eingabe bleiben als solche erhalten; bei allen Berechnungen und Auswertungen wird jedoch automatisch auf die Buchhaltungs-Währung umgerechnet.
Die Anzahl Währungen ist praktisch unbeschränkt (Bildschirmansicht). Die Anzahl der Dezimalstellen kann für jede Währung individuell definiert werden (z.B. keine Dezimalen für Yen), ebenso die Kotierung (Bildschirmansicht).
Pro Währung ist nicht nur 1 Devisenkurs möglich, sondern es werden beliebig viele Kurse zusammen mit Datumsangaben verwaltet. Damit können Bewertungen zu einem Stichtag in der Vergangenheit auf die korrekten d.h. damals gültigen Devisenkurse zurückgreifen. Auch sind pro Mandant (Fond, Pensionskasse usw.) und Depot unterschiedliche Devisenkurse möglich.
Die Bedeutung der Währungen in Valor:
Buch-Währung: In dieser Währung wird ein Titel normalerweise gebucht. Die Buch-Währung wird deshalb beim Buchen als Beleg-Währung vorgeschlagen.
Titel-Währung: Auf diese Währung lautet ein Valor. Bei Nominalwerten wird der Nominalbetrag in dieser Währung erfasst und auf Auswertungen auch ausgewiesen. Bei Stück-Werten kommt diese Währung nur informativ vor.
Landes-Währung: In dieser Währung wird die Umsatzabgabe abgerechnet.
Buchhaltungs-Währung: In dieser Währung wird die Buchhaltung geführt. Alle Werte
werden in den Auswertungen auf die Buchhaltungs-Währung zurückgerechnet.
Bewertungs-Währung: In dieser Währung wird der Bewertungskurs (Tageskurs) erfasst bzw. über eine
Kurs-Schnittstelle eingelesen.
Dividenden-Währung: In dieser Währung kann eine voraussichtliche Dividende erfasst werden. Diese
dient zur Budgeterstellung der zu erwartenden Erträge in den nächsten 12 Monaten.
Folgende Beträge können bei Transaktionen mit jeweils eigenen Währungs- und Kurs-Angaben erfasst werden:
- Abrechnungsbetrag
- Nominal
- Spesen
- Courtage
- Umsatz-Abgabe
- Quellensteuer
- Steuerrückbehalt (VST)
- Stempelsteuer
- Marchzins
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